Während der praktischen Prüfung beurteilt eine Expertin oder ein Experte, ob Sie fähig sind, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie sicher und unter Einhaltung der Verkehrsregeln zu führen. Aus Gründen der Sicherheit wird dringend empfohlen, bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer Fahrstunden zu nehmen.
Wie und wann anmelden
Wenn Sie sich fahrsicher fühlen, im Strassenverkehr genügend ausgebildet sind und die obligatorischen Kurse (Verkehrskunde etc.) absolviert haben, können Sie sich für die praktische Führerprüfung anmelden.
Prüfungsanforderungen
Die praktische Führerprüfung muss in einem Fahrzeug der entsprechenden Fahrzeugkategorie abgelegt werden; dieses muss in einwandfreiem verkehrstauglichem Zustand sein, den Vorschriften entsprechen und mit einem L ausgestattet sein.
An die Prüfung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
- einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung)
- Ihren Lernfahrausweis
- Ihren Fahrausweis, falls Sie bereits andere Fahrzeugkategorien fahren dürfen
- den Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug.
Bei bestandener Prüfung
Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie per Post den Führerausweis auf Probe im Kreditkartenformat (FAK).
Bei nicht bestandener Prüfung
Einmaliges Nichtbestehen
Eine nicht bestandene Führerprüfung können Sie gewöhnlich nach Ablauf eines Monats wiederholen. Informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Zweimaliges Nichtbestehen
Bestehen Sie die Führerprüfung ein zweites Mal nicht, so müssen Sie die Bescheinigung einer zugelassenen Fahrlehrerin oder eines zugelassenen Fahrlehrers vorweisen, die besagt, dass Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
Dreimaliges Nichtbestehen
Bei dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Führerprüfung müssen Sie sich einem psychotechnischen Test oder einem verkehrspsychologischen Fahreignungstest unterziehen. Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons verweist Sie an die zuständige Stelle. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet die Verkehrszulassungsverordnung.
Viermaliges Nichtbestehen
Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons informiert Sie über die Konsequenzen, sollten Sie die Führerprüfung ein viertes Mal nicht bestehen.
Kosten
Kosten für die praktische Prüfung variieren von Kanton zu Kanton. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.