Der annullierte Fahrzeugausweis wird Ihnen am Schalter des Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons retourniert oder per Post zugestellt. Die Annullierung kann auch auf einer Hauptpoststelle vorgenommen werden. In einigen Kantonen ist die Annulierung des Fahrzeugausweises kostenlos. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Falls Sie Ihr Auto verkaufen, müssen Sie ihn der neuen Halterin oder dem neuen Halter weitergeben. Ein allfälliger Fahrzeug-Prüfungstermin wird automatisch gelöscht und nicht verrechnet, sofern die Annullierung rechtzeitig (4 Arbeitstage vor dem Termin) erfolgt. Liegt die erste Inverkehrsetzung mehr als 10 Jahre und die letzte Prüfung mehr als 2 Jahre zurück, muss das Fahrzeug zwingend vor dem Fahrzeugwechsel geprüft werden.